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Mit dem Beschaffungsamt der Bundeswehr wurde eine Vereinbarung zur
Nutzung der Fernkurse getroffen. Das entsprechende Dokument finden
Sie unter Aktenzeichen WS 2 - Az 37 - 60 - 06/37
- 61 - 00 vom 04.07.1995
Hier einige für die Abwicklung wichtige Auszüge:
3. Die Bezuschussung bzw. Erstattung der dem Soldaten im Rahmen der Berufsförderung
für die Teilnahme am Fernunterricht entstehenden Kosten bleibt ausschließlich Angelegenheit
zwischen dem Soldaten und dem Berufsförderungsdienst. Der Soldat geht in jedem Fall
in Vorleistung.
Unbeschadet der zwischen dem Soldaten und dem Bfz vereinbarten Zahlungstermine bezuschusst
der Berufsförderungsdienst die Auslagen des Soldaten jeweils nachträglich.
4. Wegen der kurzen Dauer des Fernlehrgangs wird der Leistungsstand des Teilnehmers
während des Lehrgangs nicht bescheinigt.
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